Satzung
10 Oktober 2009Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung hat am 18.04.2001 folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Mitgliedsbeitrag
- Erwachsene € 175,- p. a.
- Ehepaare und Familien € 250,- p. a.
- Jugendliche, Auszubildende, Schüler, Studenten, fördernde Mitglieder € 50,- p. a.
Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 15. April eines jeden Jahres zu zahlen. Die Beitragserhebung erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzugsverfahren. Ist dies nicht möglich, ist ohne besondere Aufforderung zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung können bankübliche Zinsen berechnet werden. Für Neumitglieder gilt ab 2001 folgende Regelung:
- Neumitglieder, die bis zum 01.07. des laufenden Jahres in den Club eintreten zahlen 50% des Mitgliedsbeitrages
- Von Neumitgliedern, die nach dem 01.07. des laufenden Jahres eintreten, wird für das Jahr des Eintritts kein Beitrag mehr erhoben.
2. Arbeitsstunden
Jedes erwachsene, aktive Mitglied hat Arbeitsstunden zu leisten. Die Anzahl der jährlich zu leistenden Stunden wird vom Vorstand festgesetzt. Sie beträgt seit 01.04.86 für:
- Erwachsene 5 Arbeitsstunden
- Ehepaare und Familien 10 Arbeitsstunden
- Auszubildende, Schüler (ab 16 Jahren) sowie Studenten 5 Arbeitsstunden
Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde sind € 10,- zu zahlen, von Auszubildenden, Schülern und Studenten € 5,-.
Die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden jährlich nach Saisonende abgerechnet und den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
Clubmitglieder, die eine Woche Clubhausbewirtung übernommen haben, brauchen keine zusätzlichen Arbeitsstunden leisten! (Die Zeit für eine Bewirtungswoche wird dabei 2 Personen, anstelle von Arbeitsstunden, gutgeschrieben! Sollten mehrere Mitglieder an der Bewirtung beteiligt sein, so sind entsprechend zusätzliche Arbeitsstunden zu leisten, oder die fehlenden anteiligen Arbeitsstunden werden vom TCL dem jeweiligen Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.)
- Der Vorstand kann in Härtefällen oder bei wichtigem Grund im Einzelfall eine andere Regelung beschließen.
- Diese Beitragsordnung löst die Beitragsordnung vom 22.04.98 ab und gilt ab 22.04.2001
Grünendeich, den 18.04.2001
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